Wer öffentlich NS-Parolen und -Kennzeichen verwendet, macht sich strafbar. Doch es gibt Ausnahmen. Eine offizielle Liste, was verboten ist und was nicht, gibt es nicht.
Durch den Prozess und das Urteil gegen Björn Höcke (AfD) wegen Verwendung der SA-Losung "Alles für Deutschland" rückt auch die angewandte Strafnorm wieder ins Licht der Öffentlichkeit. Die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist in ...